Bauzaun muss sämtlichen Witterungsbedingungen standhalten

Von Max Staender
13. Februar 2013

Da ein Bauzaun vorbeifahrende Fahrzeuge beschädigen oder Personen verletzen kann, muss er laut einem Urteil des Amtsgericht München sämtlichen Witterungsbedingungen standhalten und ausreichend gesichert sein.

Im speziellen Fall fuhr ein Auto an einer Baustelle vorbei, woraufhin ein knapp 20 Meter langer Bauzaun auf einmal auf die Straße stürzte und den Wagen an der Seite beschädigte. Neben dem Schaden in Höhe von 1.500 Euro kamen noch Mietwagenkosten von knapp 560 Euro sowie Sachverständigenkosten in Höhe von 386 Euro hinzu.

Die Baufirma weigerte sich den Schaden zu übernehmen, da zu dem Zeitpunkt des Unfalls ein starker Sturm herrschte. Daraufhin verklagte der Eigentümer des Autos die Firma vor dem Amtsgericht München und bekam Recht.

Laut der zuständigen Richterin wurde die Verkehrssicherungspflicht von der Baufirma verletzt, da eine einmalige Kontrolle pro Woche an dem Zaun nicht ausreichend sei.