Bedenken auf Behandlungsfehler sollten angesprochen werden
Bei einem Verdacht auf eine falsche Behandlung vom Arzt, sollte der Patient keine Scheu haben, diesen auch zu äußern. Somit bekommt der behandelnde Arzt die Möglichkeit seine Handlungsweise zu erklären und der Erkrankte kann diese Informationen an einen anderen Arzt weiterleiten und besprechen, so Paul Harniet aus Kiel, Fachanwalt für Medizinrecht.
Sollte sich herausstellen, dass tatsächlich ein Behandlungsfehler vorliegt, sollten Beweise gesichert werden. Harniet rät: "Jeder Patient hat das Recht, die Behandlungsdokumentation einzusehen und sich eine Kopie aushändigen zu lassen". Ansprechpartner für Ansprüche gegen einen Arzt ist die Ärztekammer. Im letzten Jahr kam es bei 2.090 Patienten zu einem ärztlichen Behandlungsfehler, davon 1.695 mit dauerhaften Folgen.