Behinderte Tochter sprengt jeden Lärmpegel: 82-jährige Mutter muss für Unterlassung sorgen

Von Ingrid Neufeld
28. März 2014

Die geistig behinderte Tochter einer 82-jährigen verursachte immer wieder Lärm, indem sie heftig gegen Wände und Fenster schlug, oder stundenlang brüllte. Einem benachbarten Ehepaar war der Lärm letztlich zu viel. Deshalb klagte das Paar vor Gericht auf Unterlassung.

Der Amtsrichter kam zu dem Schluss, dass die tägliche Ruhestörung tatsächlich extreme Ausmaße angenommen hätte. Obwohl die Belange Behinderter verfassungsrechtlich geschützt sind, muss diese Regelung hier zurückstehen.

Der Richter verurteilte die 82-jährige dazu, ihre Tochter zur Ruhe zu bringen. Die 57-jährige terrorisierte durch ihre Schreiattacken die gesamte Siedlung und weckte die Anwohner schon frühmorgens mit ihrem Gebrüll.

Der Amtsrichter befand, dass zur körperlichen Unversehrtheit auch die Nachtruhe zählt, worauf die Anwohner einen Anspruch hätten. Deshalb muss sich die Mutter nun um geeignete therapeutische und medizinische Maßnahmen kümmern, da ihr ansonsten ein Ordnungsgeld, oder sogar eine Ordnungshaft drohen.