Behörden dürfen Fahrproben bei älteren Autofahrern anordnen

Von Max Staender
24. Mai 2013

Anstelle eines medizinisch-psychologischen Gutachtens dürfen Behörden in Zukunft auch eine Probefahrt bei älteren Autofahrern anordnen, falls deren Fahrtüchtigkeit bezweifelt wird.

Im konkreten Fall hatte ein Autofahrer gegen die Verwertbarkeit einer solchen Fahrprobe geklagt, da er sich diskriminiert fühlte. Allerdings wiesen die Richter seine Klage ab, da man mittels einer Probefahrt die Fahrtüchtigkeit sofort überprüfen kann und sich dabei zudem herausstellt, ob Leistungsdefizite oder Ausfallerscheinungen ein Fahrverbot unvermeidlich machen.