Bei abgelehnten Kuranträgen nicht verzweifeln

Von Cornelia Scherpe
21. Mai 2011

Mutter-Kind-Kuren müssen von Krankenkassen übernommen werden, wenn ein ärztlicher Befund klar anzeigt, dass die Betroffene Anzeichen einer körperlichen oder psychischen Erkrankung zeigt. Dies gilt in unserer Zeit natürlich auch für Vater-Kind-Kuren. Dennoch bekommen viele Familien oft ihre Anträge als abgelehnt zurück. Viele gesetzlichen Kassen suchen geradezu nach jeder Lücke und jedem Argument, um die Kur nicht zu bewilligen, wie die "Kur + Reha GmbH" sagt. Dennoch sollten Mütter und Väter von einem abgelehnten Schreiben nicht resignieren, sondern weiterhin die Kur beantragen. Wer überhaupt keinen Erfolg hat, kann sich auch direkt an die "Kur + Reha GmbH" wenden, die gemeinsam mit Mutter oder Vater den Antrag ausfüllt.

Dennoch kann es nicht gut sein, dass die Kassen ihre Verpflichtung offenbar gern zu umgehen versuchen. Dies ist auch auf politischer Ebene Gesprächsthema. Die genauen Vorgänge bei einer Bearbeitung der Anträge soll dieses Jahr noch eingehender begutachtet werden.