Bei Alkoholgenuss Verzicht auf Auto und Fahrrad

Von Ingrid Neufeld
13. Februar 2013

Alkohol am Steuer geht gar nicht. Viele wissen das inzwischen und die meisten halten sich auch daran. Dass die alkoholisierte Teilnahme am Straßenverkehr auch für Fahrradfahrer untersagt ist, wissen nicht alle.

Doch auch Radfahrer können im alkoholisierten Zustand schlimme Unfälle verursachen, oder in Unfälle verwickelt werden. Deshalb gelten auch hier Promillegrenzen. Schon ab 0,3 Promille darf nicht mehr mit dem Fahrrad gefahren werden, denn dann spricht der Gesetzgeber von einer "relativen Fahruntüchtigkeit". Die Folgen sind sieben Punkte im Flensburger Verkehrszentralregister und eine Geldstrafe. Bei wiederholtem Verstoß droht sogar Gefängnis.

Deshalb gilt bei Alkoholgenuss: Auto und Fahrrad stehen lassen. Lieber ein Taxi rufen. Das ist im Fall der Fälle billiger, als eine Anzeige, oder gar das Bezahlen von Unfallfolgen.