Bei Ebay-Verkauf: Internetfoto kostete 3.000E
Ein Navigationssystem für 72€ bot ein privater Verkäufer über Ebay an. Um die Verkaufssumme zu erhöhen nutzte er ein Produktfoto des Herstellers aus dem Internet.
Ein teurer Spaß, denn den Hersteller verlangte insgesamt 700€ an Gebühren für eine Lizenz, anwaltliche Abmahnung und Honorar. Der Fall landete auf dem Tisch eines Richters im Landesgericht Potsdam. Nachdem die Klage abgelehnt wurde, ging der Hersteller in Berufung vor dem brandeburgerischen Oberlandesgericht und konnte die Zustimmung und damit Recht für seine Forderung als Urheber des Fotos erhalten. Insgesamt musste der Verkäufer am Ende über 3.000€ bezahlen.