Bei einer verwahrlosten Wohnung ist einer Zwangsräumung Folge zu leisten
Wie das Verwaltungsgericht Karlsruhe nun entschieden hat, war die Zwangsräumung einer in Baden-Württemberg angesiedelten Mietwohnung rechtmäßig. Der Mieter lebte dort mit 150 Hasen. In der Wohnung herrschte starker Kotgeruch der Tiere und viele Fliegen hatten sich angesiedelt.
Anschließend musste die Wohnung gereinigt und desinfiziert werden. Der Mieter wollte die Kosten dafür nicht zahlen, sah die Räumung für übertrieben und der Fall landete vor Gericht. Den Hinweis auf den verwahrlosten Zustand der Wohnung erhielten die Beamten von aufmerksamen Nachbarn. Die Richter sahen die Zwangsräumung unter diesen Umständen für gerechtfertigt, da ein sofortiges Handeln wegen einer drohenden Seuche geboten war.
Quelle
- http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,807033,00.html Abgerufen am 6. Januar 2012