Bei gesetzlichen Krankenkassen: Prämienzahlung nur bei Nichtanspruchnahme von Leistungen

Paradisi-Redaktion
Von Paradisi-Redaktion
23. Juni 2010

Wer als gesetzlich Krankenversicherter eine Prämienzahlung von seiner Krankenkasse erwartet, muss sich laut Gericht dem "Alles-oder-Nichts-Prinzip" anpassen, wodurch festgelegt wird, dass Prämien nur dann ausgezahlt werden können, wenn keinerlei Leistungen in Anspruch genommen wurden.

Laut Senat stellt allein die "völlig ganzjährige Nichtanspruchnahme einschlägiger Leistungen" eine Berechtigung zur Prämienzahlung dar. Von der Regel ausgenommen sind Schwangere, Mütter und Kinder.