Bei gültigen Tarifverträgen brauchen Arbeitgeber sich nicht ans Gesetz zu halten

Von Marion Selzer
20. August 2012

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt hat jetzt entschieden, dass Arbeitgeber sich nicht an gesetzliche Vorgaben halten müssen, wenn ein gültiger Tarifvertrag vorliegt.

Bei allen befristeten Arbeitsverhältnissen haben Arbeitgeber jetzt das Recht, eigenständig zu entscheiden, wie viele Vertragsverlängerungen bewilligt werden. Allerdings müssen Arbeitgeber bei langen Kettenbefristungen begründen, weshalb das befristete Arbeitsverhältnis in kein Dauerarbeitsverhältnis umgewandelt wird. Damit hat das Bundesarbeitsgericht Hürden aufgestellt, die Kettenbefristungen erschweren sollen.