Bei Hilfe im Haushalt ist ein angemeldeter Mini-Job besser als Schwarzarbeit
Besonders ältere Menschen beschäftigen in ihrem Haushalt gerne eine Haushaltshilfe. Aber meistens werden diese, sei es als Putzhilfe oder Hilfe für die Gartenarbeit, von den Auftraggebern in bar bezahlt, so dass es sich eigentlich um eine "Schwarzarbeit" handelt, die mit einer Geldbuße bis zu 5.000 Euro bestraft werden kann.
Aber dies ist im Prinzip nur die eine Seite des Risikos, denn was geschieht, wenn sich beispielsweise die Putzhilfe verletzt? Denn oft ist das Unfallrisiko bei der Hausarbeit höher als bei einem normalen Arbeitsplatz. Im Jahr 2010 kam es beispielsweise zu 2,7 Millionen Unfällen im häuslichen Bereich.
So ist es besser, die Haushaltshilfe bei der Minijob-Zentrale anzumelden, wobei der Mini-Jobber seit dem Jahr 2013 bis zu 450 Euro ohne Abgaben netto erhält. Aber der Auftraggeber muss dann pauschale Abgaben entrichten, so sind das bei einer Summe von 200 Euro an Lohn im Monat zusätzlich 29 Euro. Doch dabei ist auch eine gesetzliche Krankenversicherung inbegriffen.
Im Prinzip haben Arbeitnehmer bei einem Mini-Job auch Anspruch auf Urlaub oder Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Damit aber die "Gute Fee" sich nicht einfach ein oder zwei Tage als krank entschuldigt, sollte man schon ab dem ersten Tag auf eine ärztliche Bescheinigung bestehen, was man im Arbeitsvertrag festlegt.
Auch gibt es keinerlei Probleme, wenn die Haushaltshilfe aus dem Ausland, zum Beispiel Polen oder Tschechien und den anderen östlichen EU-Ländern kommt, denn diese Anmeldungen sind mittlerweile völlig rechtlich in Ordnung. Die Mitarbeiter in der Minijob-Zentrale helfen gerne bei dem Ausfüllen der nötigen Formulare. Aber eins ist wichtig, denn einen Mini-Job kann nur eine Privatperson ausüben. Doch können andere Hilfen von irgendwelchen Firmen im Rahmen der Einkommenssteuererklärung über die Rechnung abgesetzt werden. Aber die Rechnung muss per Überweisung beglichen werden.