Bei Immobilienkauf auch an eventuelle Maklergebühren denken

Paradisi-Redaktion
Von Paradisi-Redaktion
20. Dezember 2011

Wer heutzutage ein Haus oder Wohnung kaufen will, der muss öfters damit rechnen, dass zu den Kaufnebenkosten, wie Notar und Grunderwerbssteuer, auch eine Maklergebühr fällig wird. Aber über diese Gebühr kann man auch mit dem Makler verhandeln, wie die Zeitschrift "Finanztest" schreibt. Dies sollte man aber sofort beim Erstkontakt tun, wobei man natürlich schlechte Karten hat, wenn mehrere Bewerber für das gleiche Objekt Interesse zeigen.

Die Höhe der Maklerprovision, die auch als "Makler-Courtage" bezeichnet wird, hängt von den einzelnen Bundesländern ab, so gilt in den meisten Ländern, dass Käufer und Verkäufer jeweils 3,57 Prozent bezahlen. In Berlin und Brandenburg müssen aber nur die Käufer sogar satte 7,14 Prozent zahlen. Fällig wird eine Provisionszahlung aber nur bei einem erfolgreichen Abschluss, also beim Kaufvertrag, wobei es keine Rolle spielt wie viel Zeit der Makler investiert hat. Vorsicht ist aber geboten, wenn das gleiche Objekt von verschiedenen Maklern angeboten wird, so muss man bei einer zweiten Besichtigung dies sagen, dass man es schon durch einen anderen Makler kennt, denn sonst könnten eventuell beide die Provision verlangen.

In Deutschland kann im Prinzip jeder unbescholtene Bürger den Maklerberuf ausüben. Im organisierten Immobilienverband Deutschland (IVD) sind etwa 6.000 Makler von Immobilien Mitglied, darunter auch Sachverständige, Bauträger und Immobilienverwalter. Insgesamt wird die Zahl auf 10.000 Makler geschätzt.