Bei Reisen ins Ausland sich bei starken Medikamenten eine Arztbescheinigung besorgen

Auch im Urlaub abgesichert: Die Medikamentenversorgung dank des Schengener Abkommens

Paradisi-Redaktion
Von Paradisi-Redaktion
1. Juni 2010

Wer ins Ausland reist, egal ob mit dem Flugzeug oder auch mit dem Auto, der sollte, wenn er starke Medikamente benötigt, die eventuell unter das Betäubungsmittelgesetz fallen, sich diese auch von behandelnden Arzt schriftlich bestätigen zu lassen, wie die Bundesopiumstelle des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte in Bonn rät.

Das Schengener Abkommen

Wer also in Urlaub, bis zu 30 Tagen, in ein Land reist, das zu den Mitgliedsstaaten des Schengener Abkommens zählt, der benötigt ein ärztliches Dokument, das auch die Landesgesundheitsbehörde beglaubigen muss. Für alle anderen Länder muss man sich eine Bescheinigung ausstellen lassen, die den Richtlinien des International Narcotics Control Board (INCB) entspricht und auch mehrsprachig ist. Hier müssen die nötige Tagesrationen und die genauen Wirkstoffe aufgelistet werden.

Zu den Ländern, die das Schengener Abkommen unterzeichnet haben, gehören unter anderem die BeneLux-Länder, sowie die skandinavischen Länder, aber auch Spanien, Italien, Portugal und die osteuropäischen Länder, außer Rumänien und Bulgarien. Aber genauere Angaben, sowie auch Vordrucke findet man im Internet, oder man fragt bei den einzelnen Auslandsvertretungen nach.