Bei starker Fehlsichtigkeit gibt es bald wieder die Brille auf Rezept

Gesetzesänderung: Bei sechs Dioptrien beteiligen sich Krankenkassen wieder an den Brillengläsern

Von Cornelia Scherpe
22. Februar 2017

Ältere Brillenträger können sich noch gut an die Zeit vor 2003 erinnern, als die Krankenkassen sich stark an den Kosten der Sehhilfe beteiligten. Damals galt ein klarer Anspruch auf eine Sehhilfe.

Seit 2003 bekommen Erwachsene nur noch finanzielle Hilfe, wenn sie selbst mit Brille weniger als 30 Prozent Sehkraft haben. Auf die meisten trifft das jedoch nicht zu, weswegen die Brillenkosten die privaten Finanzen belasten.

Das soll sich ab März/April 2017 ändern. Eine Gesetzesänderung sieht vor, dass die Krankenkassen wieder in der Pflicht stehen, sobald ein Patient sechs Dioptrien hat. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich dabei um eine Kurz- oder Weitsichtigkeit handelt. Die Grenze wird außerdem von sechs auf vier Dioptrien gesenkt, wenn der Patient gleichzeitig eine Hornhautverkrümmung hat.

Festbeträge für die Billengläser, nicht jedoch das Gestell

Um das Geld von der Krankenkasse zu bekommen, ist der Gang zum Augenarzt Pflicht. Dieser stellt die aktuelle Sehkraft fest und kann dann eine Hilfsmittelversorgung für die Brille ausstellen. Allerdings beteiligt sich die Kasse nur an den Kosten der Brillengläser, und nicht an denen des Gestells.

Diese Regelung kennen Eltern bereits, deren Kinder eine Brille benötigen. Hier übernehmen die Krankenkassen schon länger die Kosten für die Gläser, nicht aber für ein Gestell. Mit dem neuen Gesetzt bekommen Erwachsene also nun die gleiche Unterstützung.

Es gibt allerdings eine weitere Einschränkung die je nach Patientensituation andere Auswirkungen haben wird. Der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherungen (kurz GKV) bestimmt für das neue Gesetz Festbeträge, die ausgezahlt werden. Es ist also durchaus möglich, dass manche Patienten nur einhundert Euro Zuschuss bekommen, ihre Gläser aber teurer sind und sie den Restbetrag selbst zahlen müssen.