Bei Unfällen durch rutschiges Laub haftet der Hauseigentümer

Den Fußweg vom Laub befreien - sicherheitshalber wird eine Haftpflichtversicherung empfohlen

Paradisi-Redaktion
Von Paradisi-Redaktion
22. September 2010

So langsam kommt wieder der Herbst und somit fallen auch die Blätter von den Bäumen, die besonders bei Nässe schnell zu einer Unfallgefahr werden können. Deshalb ist es wichtig, das Laub immer möglichst schnell zu entfernen, denn im Falle eines Unfalls muss der Hauseigentümer dafür haften. Dafür gibt es aber die privaten Haftpflichtversicherungen, die dann diese Schäden regulieren.

Vermieter kann Pflicht der Fußwegreinigung auf Mieter übertragen

Wenn ein Hausbesitzer seine Immobilie vermietet, so kann er die Pflichten der Fußwegreinigung auch auf den Mieter übertragen, so wie es auch im Winter bei der Schneeräumung üblich ist, und im Falle eines Unfalls den Mieter dann haftbar machen, deshalb empfiehlt es sich für Mieter ebenfalls eine private Haftpflichtversicherung abzuschließen.

Wie oft gekehrt werden muss, hängt von den Umständen ab, denn wenn viel Laub herunterfällt, so muss man halt öfters kehren, doch braucht man nicht mit dem Besen bewaffnet den ganzen Tag vor der Tür stehen und auf das letzte Blatt warten.