Bei welchen Krankheiten darf man sich nicht mehr hinter das Steuer setzen?

Paradisi-Redaktion
Von Paradisi-Redaktion
7. März 2013

Alle Autofahrer wissen, dass man sich nach Alkoholgenuss und auch bei Drogen nicht hinter's Steuer setzen darf, denn sonst ist der Führerschein bis auf Weiteres erstmal weg. Aber zusätzlich kann auch die Versicherung, wenn es zu einem Unfall gekommen ist, den entstandenen Schaden wieder zurückfordern. Doch auch nach der Einnahme von bestimmten Medikamenten besteht die Gefahr einer Fahruntauglichkeit.

Aber zusätzlich gilt dies auch bei bestimmten Erkrankungen, so beispielsweise bei Diabetes, Epilepsie sowie Depressionen oder Herzerkrankungen. Doch auch bei den Parkinson-Patienten werden nicht nur Probleme beim Bewegungsablauf registriert, sondern auch beispielsweise beim Erkennen von Entfernungen und Geschwindigkeiten anderer Fahrzeuge. Im Prinzip soll der behandelnde Arzt seinen Patienten dann auch dementsprechend warnen, doch eine Meldung bei der Führerscheinstelle darf er nicht machen.

Wer von der Polizei erwischt wird, braucht seine Erkrankung nicht zugeben, so dass ein Gericht oder eine Behörde dies erst feststellen muss. Doch muss man in diesen Fällen mit dem Entzug der Fahrerlaubnis rechnen, zusätzlich kommt noch ein Bußgeld dazu und es kann zur Anklage wegen Gefährdung im Straßenverkehr kommen.