Beim Haareglätten Haut verätzt - Friseur muss zahlen

Von Jutta Baur
1. August 2011

Wer zum Friseur geht, hofft in der Regel darauf, kompetent und sorgsam behandelt zu werden. Bei einer Frau aus Bremen endete ein Friseur-Besuch im Desaster. Sie wollte ihre Haare glätten lassen. Weil der Friseur die Lauge, die dazu benutzt wird, nicht ordentlich genug ausgespült hatte, wurde die Kopfhaut der Kundin stark verätzt. Sie musste daraufhin ihre Haare soweit abschneiden lassen, dass sie sich sechs Monate lang nur noch mit Perücke in die Öffentlichkeit wagte.

Das Landgericht Bremen, bei dem sie erstinstanzlich Klage auf Schmerzensgeld eingereicht hatte, verdonnerte den Friseur zu 1500 Euro Entschädigungszahlung. Das war der Kundin nicht genug und sie zog weiter zum Oberlandesgericht. Dort sah man die Sache in ihrem Sinn und erließ eine Forderung von 4000 Euro Schmerzensgeld.