Beipackzettel: Was "häufig" oder "selten" bedeuten

Paradisi-Redaktion
Von Paradisi-Redaktion
15. Januar 2005

An den Beipackzetteln von Arzneimitteln scheiden sich die Geister: Die einen finden sie abschreckend, andere notwendig. Hersteller sind verpflichtet, in den Gebrauchsinformationen alle jemals im Zusammenhang mit der Einnahme eines Medikaments beobachteten unerwünschten Wirkungen aufzunehmen, berichtet die Gesundheitszeitschrift Apotheken Umschau.

Damit die umgangssprachlichen Bezeichnungen für die Häufigkeit exakt vergleichbar sind, hat das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte sie für die Beipackzettel genau definiert: Heißt es dort "häufig", dann bedeutet dies, dass die Nebenwirkung bei ein bis zehn Prozent der Patienten zu erwarten ist.

Eine "seltene" Nebenwirkung darf dagegen nur bei jedem tausendsten bis zehntausendsten Patienten vorkommen.

Dies ist die Liste der zugelassenen Bezeichnungen und ihre Bedeutungen:

sehr häufig über 10 Prozent
häufig 1 bis 10 Prozent
gelegentlich 0,1 bis 1 Prozent
selten 0,01 bis 0,1 Prozent
sehr selten unter 0,01 Prozent