Belästigung durch Qualm von Nachbarn? Nichtraucher können Miete mindern

Von Marion Selzer
6. November 2012

Wenn ein Mieter sich durch einen rauchenden Anwohner belästigt fühlt, weil der Zigarettenqualm bis in die Wohnung zieht, räumt das Landgericht Hamburg betroffenen Mietern das Recht ein, ihre Miete um 5 Prozent zu mindern.

Im Fall ging es um eine Familie, die in einer Dachgeschosswohnung lebt und sich durch den von der Wohnung aufziehenden Zigarettenqualm belästigt fühlte. Daraufhin minderte die Familie die Miete und der Vermieter zog vor Gericht. In erster Instanz erhielt der Vermieter Recht, doch die Richter vom Landgericht entschieden zugunsten der Familie. Wenn vertraglich zugesichert, dass eine Wohnung für Nichtraucher geeignet ist, muss dies auch gewährleistet werden.