Berufung Yoga

Die Bezeichnung Yoga-Lehrer ist nicht geschützt, für die Krankenkassen gibt es aber Unterschiede

Von Viola Reinhardt
27. August 2009

Yoga als eine Form der körperlichen und geistigen Fithaltung, sowie dem Erreichen einer inneren Balance, zeigt sich auch in Deutschland nach wie vor im Trend. Rund 20000 Yoga-Lehrer gibt es in Deutschland, die geschätzte fünf Millionen Kinder und Erwachsene im Yoga unterrichten.

Es gibt es jedoch deutliche Unterschiede zwischen dem Tun und dessen Qualität, wenn man die einzelnen Yoga-Lehrer betrachtet. Die Bezeichnung Yoga-Lehrer an sich ist nicht speziell geschützt, so dass sich hier jeder so nennen kann. Als selbständiger Lehrer im Bereich des Yoga ist man allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen auch bei den Krankenkassen anerkannt.

Ausbildung und eine Mindestanzahl an Unterrichtsstunden müssen Yoga-Lehrer für Krankenkassen vorweisen

So muss man nicht nur eine Ausbildung aus dem Bereich Medizin, Pflege oder Soziales vorweisen können, sondern auch mindestens 500 Unterrichtsstunden innerhalb drei Jahre absolviert haben. Mittlerweile werden auch so genannte Yoga-Ausbildungs-Crashkurse angeboten, die zwar nur vier Wochen dauern, aber nicht die umfassenden Kenntnisse dieser alten heilunterstützenden Methode vermitteln können.

Yoga bedeutet nämlich weitaus mehr als nur ein paar körperliche Übungen zu machen oder zu meditieren. Denn schlussendlich ist Yoga das Umsetzen eines bestimmten Lebensstils, der nicht bei der Übung "Sonnenanbeter" endet.

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