Bessere Qualität bei Ultraschalluntersuchungen kranker Babyhüften
Bereits die Kleinsten können krank sein, das ist eine traurige Tatsache. Von 100 Neugeborenen haben drei schon einen Hüftschaden, der dringend einer Behandlung bedarf. Damit der Schaden jedoch überhaupt erkannt werden kann, muss eine angemessene Untersuchung via Ultraschall erfolgen. Hier gab es in den letzten Jahren einige Probleme. Es traten immer wieder Fälle auf, in denen ein Arzt die Untersuchung nicht korrekt durchführte, oder die Ergebnisse nicht richtig deuten konnte. Das führte dazu, dass die Schäden unerkannt blieben und die Babys damit groß werden mussten.
Die KBV, die Kassenärztliche Bundesvereinigung, hat sich jedoch nun mit der Thematik auseinandergesetzt und eine neue Qualitätssicherungsvereinbarung veröffentlicht. Diese ist sehr im Interesse der DEGUM, der Deutschen Gesellschaft für Ultraschall in der Medizin. Die neue Regelung besagt, dass jeder Arzt eine Initialprüfung ablegen muss. Das bedeutet, dass insgesamt zwölf der Untersuchungen und die individuelle Auswertung durch den Arzt eingereicht werden müssen. Eine unabhängige Stelle prüft dann, ob der Arzt die richtige Diagnose gestellt hat. Das ermöglicht eine Qualitätsprüfung, die alle Babys in Zukunft vor den falschen Ergebnissen bewahren sollte.
Die Prüfungen sollen stichprobenartig fortgesetzt werden, damit der neue Qualitätsstandard auch in jedem Fall gehalten werden kann.