Bestimmte Formen der Zahnreinigung benötigen einen Arzt
Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat nun entschieden, dass bestimmte Verfahren zur Aufhellung von Zähnen nur von einem ausgebildeten Zahnarzt ausgeführt werden dürfen. Darunter fällt ab sofort auch die so genannte Airflow-Methode, bei der mittels einem Wasserpulverstrahlergerät die Zähne gereinigt werden.
Außerdem dürfen Bleachings nur dann von Zahnarzthelferinnen und Zahnarzthelfern ausgeführt werden, wenn das Bleichmittel nicht mehr als fünf Prozent aus Wasserstoffperoxid besteht.
In dem Fall ging es um eine Zahnarzthelferin, die neben ihrer Arbeit in einer Zahnarztpraxis ein Zahnkosmetikstudio eröffnet hatte und dort auch Zahnaufhellungsmaßnahmen anbietet.