Besucher im Freizeitbad haften für Regelverstöße

Von Marion Selzer
10. August 2012

Wer sich in einem Freizeitbad nicht an die Vorschriften zur Sicherheit hält und dadurch andere Personen verletzt oder gefährdet, der haftet für die entstandenen Schäden, so das Oberlandesgericht aus Koblenz.

Es ging dabei um einen Fall, bei dem zwei junge Männer von unten herauf auf eine Wasserrutsche hinauf kletterten und dabei einen anderen Mann gefährdeten. Dieser benutzte die Steilrutsche ordnungsgemäß und stieß mit den anderen Männern heftig zusammen. Alle drei zogen sich dabei erhebliche Verletzungen zu.

Da die Beklagten die Anweisungen des Schwimmbades missachteten, handelten sie grob fahrlässig und müssen nun dem Verletzten einen Ausgleich in Höhe von 3000 Euro zahlen.