Betreuung von Tageskindern zu Hause - Voraussetzungen bleiben nach wie vor unklar
Wenn eine Frau plant in ihrer eigenen Wohnung Kinder zu betreuen und somit als Tagesmutter tätig zu sein, dann ist es fraglich, ob sie dazu die Einwilligung der restlichen Hausbewohner benötigt. Der BGH wollte in einem solchen Fall keine Grundsatzentscheidung machen. Die Richter äußerten sich aber dahin gehend, dass Tagesmütter rechtlich abgesichert seien, wenn sie sich zuvor einen Antrag auf eine teilgewerbliche Benutzung ihrer Wohnung bewilligen ließen.
Im Fall ging es um eine Tagesmutter aus Köln, die sich dagegen zu wehren versuchte, dass eine Mitbewohnerin des Hauses sich gegen ihre Tätigkeit als Tagesmutter aussprach. Allerdings ist der Tagesmutter dabei ein formeller Fehler unterlaufen, so dass die Richter den Fall nicht entscheiden konnten.
Quelle
- http://www.n-tv.de/ratgeber/Hintertuer-fuer-Tagesmutter-offen-article6725146.html Abgerufen am 16. Juli 2012