Betreuungsgeld, Medikamente, Krankenkassen - Neuerungen zum 1. August

Von Ingo Krüger
31. Juli 2013

Ab dem 1. August wird einiges anders in Deutschland, so wird etwa das umstrittene Betreuungsgeld eingeführt. Wer nachts ein Medikament benötigt, muss künftig tiefer ins Portemonnaie greifen.

Das Betreuungsgeld erhalten Eltern von Kindern, die zwischen 15 und 36 Jahre alt sind, sofern diese nicht in einer Kita oder von einer staatlich bezahlten Tagesmutter betreut werden. Sie bekommen künftig 100 Euro, ab 1. August 2014 sogar 150 Euro pro Kind. Das Geld wird für höchstens 22 Monate gezahlt, ist steuerfrei und wird auf Hartz IV und Sozialhilfe angerechnet. Die Antragstellung erfolgt bei den Elterngeldstellen der Bezirksämter.

Ein Mindestlohn gilt ab dem 1. August für Friseure. Im Osten beträgt er 6,50 Euro, im Westen 7,50 Euro pro Stunde. Gerüstbauer profitieren künftig von einer neuen, bundesweit einheitlichen Lohnuntergrenze von zehn Euro pro Stunde.

Medikamente von Notdienst-Apotheken kosten pro Packung 16 Cent mehr. Der bisherige Notdienstzuschlag von 2,50 Euro bleibt bestehen. Geld sparen werden dagegen säumige Mitglieder von gesetzlichen Krankenkassen. Der Zuschlag sinkt von monatlich fünf auf ein Prozent. Privatversicherte sollen nach einem Mahnverfahren in einen neuen Notlagentarif wechseln können.

Nach der Erhöhung der Gerichtskosten erhöhen sich jetzt auch die Preise für Anwalts- und Notardienstleistungen. Die Anwaltsgebühren steigen durchschnittlich um 12 Prozent, bei Strafsachen sogar um 19 Prozent. Wer einen Sachverständigen oder Dolmetscher benötigt, muss ebenfalls mehr bezahlen. Erhielt ein Übersetzer bisher 55 Euro in der Stunde, so bekommt er künftig bis zu 75 Euro.

Radfahrer können sich darüber freuen, dass sie nun auch Akkulampen an ihrem Drahtesel verwenden dürfen. Die alleinige Pflicht zum Dynamo gilt nicht mehr. Ab dem 1. August sind auch Lampen mit Akkus und Batterien zugelassen.