Betrunkenen darf Flug verwehrt werden

Paradisi-Redaktion
Von Paradisi-Redaktion
10. September 2010

Wenn ein Reisender offensichtlich betrunken den Flieger betreten will und der Pilot ihn deswegen nicht einsteigen lassen möchte, ist das durchaus rechtens. Die Airlines sind nicht verpflichtet, auch alkoholsierte Fluggäste um jeden Preis zu befördern, wie das Amtsgericht Rostock entschieden hat. Auch auf eine Entschädigung hat der Betreffende keinen Anspruch.

Im konkreten Fall ging es um zwei Passagiere, die von München nach Dubai reisen wollten. Sie bekamen zunächst nur vorläufige Bordkarten ausgestellt. Als sie am Flugsteig ohne offensichtlichen Grund herumwüteten und sich nicht beruhigen wollten, wurde ihnen der Eintritt ins Flugzeug verwährt.

Die beiden nahmen einen späteren Flug nach Dubai und verklagten die Airline auf die daraus entstandenen Mehrkosten. Das Gericht jedoch entschied, dass die Sicherheit an Bord und die anderen Fluggäste vorgehen.