Betrunkener steigt aus fahrendem Zug

Von Marion Selzer
27. Januar 2012

Ein betrunkener Mann stieg aus dem Fenster eines Zuges als dieser sich gerade in Bewegung setzte. Dabei verletzte er sich und ein Bein musste amputiert werden.

Nun möchte der Geschädigte Schadensersatz vom Schaffner, doch die Richter vom Oberlandesgericht Nürnberg sehen die Sachlage anders. Zwar hatten Mitfahrende bereits vor Fahrtbeginn den Schaffner über die Trunkenheit des Mannes informiert, diesem gelang es jedoch nicht, den schlafenden Mann aufzuwecken, um ihm dann aus dem Zug zu begleiten. Dann sah der Schaffner, dass der Betrunkene bereits während der Anfahrt nach einer Haltestelle versuchte, die Türverriegelung zu öffnen, daraufhin wies der Schaffner den Mann auf einen Sitzplatz zurück und dieser folgte - aber nur, um dann beim Anfahren schnell noch aus dem Fenster zu klettern. Dabei wurde er so stark verletzt, dass er sein rechtes Bein verlor.

Anders als der Geschädigte sehen die Richter hier keine Verletzung der Aufsichtspflicht des Schaffners. Schließlich hätte der Schaffner nicht mit einem solchen Verhalten rechnen müssen. Der Geschädigte sei selbst schuld und bleibt auf seinem Schaden sitzen.