Bevor man mit dem Taxi zum Arzt fährt, muss die Krankenkasse zustimmen

Patient mit Bandscheibenvorfall bekommt Taxikosten nicht erstattet - Gericht sagt: zu Recht!

Paradisi-Redaktion
Von Paradisi-Redaktion
18. Juni 2009

Wenn jemand mit dem Taxi zum Arzt fahren muss, so muss für die Übernahme der Fahrtkosten die zuständige Krankenkasse vorher ihre Zustimmung geben, wie die Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) in Berlin hinweist. Ausgenommen sind dabei natürlich Notfälle.

Bei einem Fall musste ein 77-jähriger Patient, der an einem Bandscheibenvorfall litt, regelmäßig zur Behandlung zu seinem Orthopäden fahren. Dieser hatte dem Patienten dies auch bescheinigt, aber der Patient hatte seine Krankenkasse vorher nicht informiert. Als er anschließend die Kosten erstattet haben wollte, es handelte sich um einen Betrag von 2.000 Euro, lehnte die Kasse dies ab und dies zu Recht, wie das Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg in Potsdam ergab.

Auch den Einwand des Patienten, dass die Krankenkasse eine teure Operation spare und nur die spezielle Behandlung beim Orthopäden zahle, ließen die Richter nicht gelten, denn der Patient hatte sich die Leistung selber beschafft, ohne auch die Kasse zu informieren. Weiterhin fehlte auch die richtige ärztliche Verordnung für den Krankentransport, denn dafür gibt es spezielle Vordrucke.