BGH stärkt die Rechte von Neuwagenkäufer

Von Max Staender
8. Februar 2013

Auf die fehlende Fabrikneuheit eines Fahrzeuges können sich die Neuwagenkäufer selbst dann noch berufen, wenn sie vorher der Entfernung von Schäden am Lack zugestimmt haben und dies nicht ausreichend durchgeführt wurde.

Im speziellen Fall kaufte ein Mann einen BMW 320d als Neuwagen und verweigerte einen Monat später die Annahme des Fahrzeugs, da er Schäden an der Karosserie und am Lack feststellte. Die daraufhin vorgenommene Nachbesserung befand er als unzureichend, trat sofort vom Kaufvertrag zurück und klagte auf die Rückzahlung.

Während das Landgericht der Klage statt gab, wies sie das Berufungsgericht ab. Letztendlich hatte die zugelassene Revision des Klägers beim Bundesgerichtshof Erfolg, sodass die Klage nun vom Berufungsgericht erneut verhandelt wird.