BGH-Urteil: Mieter müssen beim Auszug nicht mehr weiß streichen

Von Frank Hertel
26. Januar 2011

Ab sofort müssen Mieter beim Auszug nicht mehr zwingend alles weiß streichen. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem Grundsatzurteil entschieden, dass auch eine Dekoration in anderen dezenten Farben zulässig ist.

Im konkreten Fall hatte ein Vermieter von einem Mieter bei dessen Auszug das komplette Weißstreichen der Wohnung verlangt. Diesen Wunsch hat das BGH abgewiesen. Die Begründung lautete, dass im vorliegenden Fall die dezente Farbgebung einer sofortigen Weitervermietung nicht im Weg steht. Damit sind die Rechte der Mieter beim Auszug gestärkt worden.

Schon in einem früheren Urteil hatte der BGH entschieden, dass ein Mieter während seiner Mietzeit die Wohnung oder das Haus so streichen darf, wie es ihm gefällt. Sind die Farben dezent und harmonisch, muss er es von nun an beim Auszug nicht mehr mit Weiß überstreichen.