Bordeaux statt Porto: Sächsin bucht dank undeutlicher Aussprache falsches Flugticket

Von Nicole Freialdenhoven
17. September 2012

Vor Gericht trafen sich nun eine sächsische Urlauberin und ein Reiseunternehmen wieder, das der Frau ein Flugticket nach Bordeaux verkauft hatte obwohl die Dame ins portugiesische Porto fliegen wollte. Grund für die Fehlbuchung? Die Reisebüro-Mitarbeiterin hatte dank der undeutlichen Aussprache der Kundin Bordeaux verstanden.

Das Amtsgericht Bad Cannstadt gab dem Reisebüro recht, das auf Zahlung des 294 Euro teuren Flugtickets bestand, auch wenn die Kundin ihren Flug nach Bordeaux nicht antreten wollte. Die Mitarbeiterin konnte glaubhaft versichern, dass sie die Reiseroute am Telefon zweimal in korrektem Hochdeutsch wiederholt habe und die Kundin zugestimmt habe: Dadurch sei ein wirksamer Kaufvertrag zustande gekommen. Darüber hinaus liegt es in der Pflicht der Kunden, sich zu vergewissern, dass eine Reisebuchung korrekt durchgeführt wurde.

Zu kuriosen Fehlflügen kommt es immer wieder: So landeten Urlauber bereits aus Versehen im kanadischen Calgary statt im italienischen Cagliari und selbst wer "Sydney" erreicht hat, steht nicht immer in Australiens sonniger Metropole: Auch auf der westkanadischen Insel Nova Scotia gibt es einen Ort namens Sydney, auf dem bereits mehr als ein verdutzter Tourist strandete.