BSG urteilt: Unterschiedlich große Brüste sind keine Krankheit

Paradisi-Redaktion
Von Paradisi-Redaktion
28. April 2008

Krankenkassen sind laut Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) nicht dazu verpflichtet, eine Brust-OP aufgrund verschieden großer Brüste zu zahlen.

Das BSG entschied, dass das Symptom keineswegs als Krankheit anzusehen sei. So sei "nicht jede körperliche Unregelmäßigkeit" automatisch eine Erkrankung. Das Gericht beschäftigte sich bereits im Jahr 2005 mit einem ähnlichen Fall, bei dem die Kosten ebenfalls nicht übernommen werden mussten.

Laut Urteil sind die gesetzlichen Krankenkassen nur zur Übernahme der Kosten verpflichtet, wenn körperliche Funktionsstörungen vorliegen oder wenn eine Regel-Abweichung so gravierend ist, dass die Teilnahme am öffentlichen Leben eingeschränkt wird.