Bundessozialgericht entscheidet bei Fahrtkostenerstattung zugunsten chronisch kranker Patienten
Ärzte können chronisch kranken Patienten wieder häufiger Krankenfahrten verordnen, berichtet das Apothekenmagazin "Diabetiker Ratgeber". Das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel hat in einem Grundsatzurteil (Az.: B 1 KR 27/07) einer Patientin recht gegeben, die einmal wöchentlich zu einer speziellen Behandlung anreisen musste.
Ihre Kasse ging davon aus, nur zahlen zu müssen, wenn mindestens zwei Therapien pro Woche nötig seien. Dagegen entschied das BSG, dass für die Kostenübernahme vor allem entscheidend sei, wie lange die Behandlung insgesamt fortgesetzt werden müsse.