Bundestag beschließt neue Regeln zu Zwangsmaßnahmen
Für die Mediziner ist der Zwang oft das letzte Mittel, um psychisch kranke Patienten selbst gegen ihren Willen zu behandeln. Nun hat der Bundestag neue Regeln zu diesen Zwangsmaßnahmen beschlossen, womit Ärzte die Betroffenen nur noch in stationären Einrichtungen gegen ihren Willen behandeln dürfen.
Dies gilt für den Fall, wenn die Notwendigkeit der ärztlichen Maßnahme für den Patienten nicht erkennbar ist, oder er zuvor erfolglos von der entsprechenden Maßnahme überzeugt wurde. Außerdem können Ärzte eingreifen, wenn "ein drohender erheblicher gesundheitlicher Schaden abzuwenden" ist oder ein entsprechendes Betreuungsgericht die Zwangsmaßnahme genehmigt hat.
Hinzu kommt, dass bei der Anordnung einer solchen Maßnahme der Sachverständige nicht der behandelnde Arzt sein darf.