Bundestag beschließt Pflegereform - Sozialverbände skeptisch
Mit den Stimmen der Regierungskoalition hat der Deutsche Bundestag die Pflegereform beschlossen. Ab dem 1. Januar 2013 steigt der Beitragssatz zur Pflegeversicherung von 1,95 auf 2,05 Prozent. Die Erhöhung soll die Situation von Demenzkranken verbessern helfen. So können Altersverwirrte ohne Eingruppierung in eine Pflegestufe zum ersten Mal ein Pflegegeld von 120 Euro oder Sachleistungen von bis zu 225 Euro beziehen. Außerdem sollen alternative Wohnformen, wie etwa Pflege-WGs, eine verbesserte Förderung erfahren.
Verärgert zeigte sich die Opposition über die Einführung einer staatlichen Förderung privater Pflegezusatzversicherungen, benannt nach dem Bundesgesundheitsminitser als "Pflege-Bahr". Wer solch eine Versicherung abschließt, erhält künftig monatlich einen Zuschuss von fünf Euro. Sozialschwächere könnten sich eine Zusatzpolice auch mit Förderung nicht leisten, so SPD-Fraktionsvize Elke Ferner. Auf Kritik stieß ebenfalls, dass die Bundesregierung keine neue Bestimmung der Pflegebedürftigkeit beschlossen habe.
Während der Verband der privaten Krankenkassen die Pflegereform begrüßte, hielten Gewerkschaften und Sozialverbände sie für nicht ausreichend und zudem unsozial. Auch Vertreter von gesetzlichen Krankenkassen zeigten sich wenig begeistert.