Bußgelder sind auch mit Schreibfehlern wirksam

Von Alexander Kirschbaum
27. Dezember 2012

Es kommt manchmal vor, dass Bußgeldbescheide von Behörden Rechtschreibfehler enthalten. Wie der ADAC mitteilt, ist dies jedoch prinzipiell kein Grund die Rechtmäßigkeit der Behördenpost in Frage zu stellen.

Ist etwa der Nachname falschgeschrieben, könne der Betroffene immer noch durch Vornamen und Geburtsdatum identifiziert werden.

Lediglich wenn die Fehler in einem solchen Maße auftreten, dass der Verkehrssünder nicht mehr eindeutig zugeordnet werden kann, ist der Bußgeldbescheid ungültig.