Caritas kündigt Angestellten, weil er aus der Kirche tritt

Von Marion Selzer
5. Oktober 2012

Ein Sozialarbeiter aus Baden-Württemberg arbeitete knapp zwei Jahrzehnte für einen Caritasverband, wo er mit der Betreuung von sozial schwachen Kindern beauftragt war. Als der Mann nach einem erneuten Missbrauchsskandal aus der Kirche austritt, erhielt er vom Arbeitgeber die außerordentliche Kündigung. Und das, obwohl der Mann seinem Vorgesetzten seine Gewissensgründe mitteilte. Daraufhin zog der Geschädigte vor Gericht.

Doch sowohl die Richter vom Arbeitsgericht Mannheim als auch die vom Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg sahen die Kündigung als gerechtfertigt. Für einen Träger der katholischen Kirche sei es eine Verletzung der Loyalitätspflicht, wenn ein Arbeitnehmer aus der Kirche austritt.

Da nicht alle sozialen Stellen von kirchlichen Trägern geführt werden, steht es dem Sozialarbeiter frei eine Stelle bei einer anderen Trägerschaft anzunehmen.