Courtage für Makler auch ohne Auftrag des Verkäufers fällig

Von Ingo Krüger
30. April 2013

Auch Immobilienmakler, die ungefragt tätig werden, haben Anspruch auf Zahlung einer Courtage. Selbst wenn Eigentümer ihr Haus selbst zum Verkauf angeboten haben. Darauf haben jetzt Verbraucherschützer hingewiesen.

Verschiedene deutsche Gerichte hat dieses Thema bereits beschäftigt: Bietet ein nicht beauftragter Makler einem Interessenten ein Objekt courtagepflichtig an und nimmt dieser in Kenntnis der Provisionserwartung des Maklers Maklerdienste in Anspruch, so kommt in der Regel auch ein Maklervertrag zustande. Bei Abschluss eines Vertrages, ob Kauf- oder Mietvertrag, ist anschließend eine Provision zu zahlen.

Probleme kann es nur geben, wenn der Eigentümer ausdrücklich ein Maklerverbot erlassen hat oder ein anderer Makler bereits tätig geworden ist. Dann droht Ungemach in Form eines Bußgeldes. Hat ein Verkäufer oder Vermieter sich jedoch von einem Makler zu einem Besichtigungstermin für Interessenten überreden lassen, so ist bei Abschluss eine Courtage fällig.

Wer als Mieter oder Käufer die Zahlung einer Courtage vermeiden will, sollte auf den einschlägigen Immobilienportalen speziell nach Immobilien ohne Provision suchen. Doch Vorsicht: Bei provisionsfreien Kaufangeboten eines Maklers ist die Courtage in der Regel schon im Preis berücksichtigt.