Dachboden nicht im Mietvertrag
Nicht jede Mietvertragsklausel ist zwingend zulässig. Das kann sich auch daraus ergeben, dass sie für den Mieter Verpflichtungen enthalten, die "ungewöhnlich und überraschend" sind.
So entschied jetzt das Amtsgericht Köln zugunsten eines Mieters, der von seinem Vermieter zur jährlichen Reinigung des Dachbodens verpflichtet wurde - eines Dachbodens, den nicht er, sondern ausschließlich der Vermieter selbst nutzte. Jener behauptete, das sei durch einen Verweis auf den "Haus- und Hofreinigungsplan" indirekt im Mietvertrag enthalten und forderte Schadensersatz. Letztlich musste der Mieter weder zahlen noch den Dachboden putzen.
Quelle
- http://www.n-tv.de/ratgeber/immobilienkredite/Dachbodenreinigung-keine-Pflicht-article887858.html Abgerufen am 25. Mai 2010