Das gehört in einen Verbandskasten
Obwohl es für den privaten Gebrauch keine Vorschriften gibt, sollten diese Dinge in einem Verbandskasten nicht fehlen
Damit bei einer akuten Verletzung schnell reagiert werden kann, gehört ein vollständiger Verbandskasten in jedes Auto, jeden Betrieb und jeden Haushalt. Doch was muss ein solcher Erste-Hilfe-Kasten beinhalten?
Während der Inhalt eines Verbandskastens für den KFZ- und den betrieblichen Bereich gesetzlich geregelt ist, gelten für den privaten Gebrauch keine zwingenden Vorschriften. Trotzdem sollte man sich stets an den gesetzlichen Regelungen orientieren, demnach darf folgendes im Erste-Hilfe-Kasten nicht fehlen:
- einige Pflaster und Heftpflaster
- verschiedene Wundschnellverbände, Netzverband und Fixierbinde
- Finger- und Fingerkuppenverband
- Verbandpäckchen und Verbandtücher
- eine Kompresse, eine Augenkompresse sowie eine Kälte-Sofortkompresse
- eine Rettungsdecke
- ein Dreiecktuch und ein Vliesstuch
- eine Schere,
- Folienbeutel und
- Einmalhandschuhe
In der Regel enthält der Verbandskasten auch eine Inhaltsangabe sowie eine kurze Erklärung der wichtigsten Erste-Hilfe-Maßnahmen.
Material aus dem Verbandskasten nach Gebrauch sofort wieder nachfüllen
Sobald Material verbraucht worden ist, muss es sofort nachgefüllt werden - dann ist man für kleine und mittlere Verletzungen ausreichend gerüstet! Bei größeren Notfällen sollte der Rettungsdienst gerufen werden, dieser ist umfangreicher ausgestattet und kann den oder die Patienten professionell versorgen sowie weitere Maßnahmen einleiten.