Das Sorgerecht für Jackson Kinder steht der leiblichen Mutter zu

Von Thorsten Hoborn
29. Juni 2009

Debbie Rowe behält das Sorgerecht, wie der Anwalt von Jackson im Sorgerechtsstreit, Lance Spiegel, versichert, da nur eine amtliche Prüfung der Sorgerechtsfähigkeit der leiblichen Mutter zu einer vollständigen Aberkennung führt, diese aber damals nicht durchgeführt wurde.

Allenfalls ein neuer Gerichtsentscheid zur Prüfung des Kindeswohls könnte Debbie Rowe das Sorgerecht aberkennen. Zurzeit sind die Kinder bei der Jackson Familie. Es ist unklar, ob Debbie Rowe ihre Ansprüche geltend macht.