Deutsche Gerichte bei einer Persönlichkeitsverletzung im Internet nur für Deutschland zuständig

Paradisi-Redaktion
Von Paradisi-Redaktion
4. April 2011

Wie der Bundesgerichtshof (BGH) jetzt entschied, sind die deutschen Gerichte bei einer Persönlichkeitsverletzung im Internet nur dann zuständig, wenn die Inhalte sich auch auf das Inland beziehen.

Ein Geschäftsmann aus Russland, der aber in Deutschland wohnt, hatte vor einiger Zeit bei einem Klassentreffen in Moskau eine ehemalige Bekannte getroffen, die heute aber in den USA lebt. Nach dem Treffen hatte diese Frau im Internet in einem Portal, der Betreiber hat seinen Sitz auch in Deutschland, über das Klassentreffen einen Bericht in russischer Sprache veröffentlicht, wobei dieser Geschäftsmann nicht gerade liebevoll behandelt wurde. Daraufhin wollte der Geschäftsmann dagegen klagen, doch die deutschen Gerichte sind dafür nicht zuständig, wie auch der BGH bestätigte.