Die EU hat die Rechte von Busreisenden verbessert - Ansprüche auf Entschädigung ab 2013

Von Karin Sebelin
16. Februar 2011

Bei Verspätungen im Bahn- und Flugbereich werden die Passagiere grundsätzlich entschädigt - nun haben auch Busreisende bei Fernreisen in der EU einen Anspruch auf Entschädigung. Durch die Abgeordneten des europäischen Parlamentes wurde jetzt mehrheitlich darüber abgestimmt. Diese neue Regelung gilt allerdings nur für Fernreisen ab einer Strecke von 250 Kilometern und wahrscheinlich erst ab Ende des Jahres 2013. Der Anspruch auf Entschädigung betrifft dann Linienbusverbindungen durch ganz Europa, aber nicht Charterbusse, also keine Busausflüge.

Wenn sich die Busabfahrt um über zwei Stunden verspätet, hat der Busreisende das Recht, den gesamten Fahrpreis zurück zu verlangen.