Die Rechte von frisch gebackenen Eltern

Von Marion Selzer
31. Mai 2012

Frisch gebackene Eltern haben in den ersten 12 Monaten nach der Geburt zunächst einmal einen Anspruch auf Elterngeld. Das gilt allerdings nur dann, wenn ein Elternteil die Erziehung des Kindes übernimmt und daher weniger als 30 Stunden wöchentlich arbeitet. Schließlich wird das Elterngeld als Ersatz für das Einkommen angesehen.

Die Höhe richtet sich nach dem bisherigen Einkommen des Elternteils und liegt in den Grenzen von mindestens 300 bis maximal 1800 Euro pro Monat. Teilt sich das Paar die Elternzeit kann der Anspruch auf Elterngeld auch auf 14 Monate ausgedehnt werden. Um den Anspruch geltend zu machen, müssen die Eltern sich nach der Geburt des Kindes bei der Elterngeldstelle melden und ein Formular ausfüllen.

Das Thema Elternzeit betrifft dagegen nur Paare, die in einem angestellten Arbeitsverhältnis tätig sind. Dazu müssen sich Frauen bis spätestens eine Woche nach der Entbindung mit dem Arbeitgeber auseinandersetzen und Väter sieben Wochen vor dem erwarteten Geburtstermin.

Die Elternzeit kann für bis zu drei Jahre beansprucht werden. Kündigungen dürfen hier nur in strengen Ausnahmesituationen ausgesprochen werden.