Die verschiedenen Förderungsmöglichkeiten für Eltern
Familien mit Kindern werden vom Staat finanziell unterstützt. Dabei gibt es viele unterschiedliche Möglichkeiten und dementsprechend zahlreiche Anträge, die gestellt werden müssen, um Förderungsgelder zu erhalten. Unterschieden wird zwischen Geringverdienern, Alleinerziehenden, Berufstätigen und wiederum Zuschüsse für alle Eltern.
Für alle Eltern: Kindergeld, Elterngeld und Betreuungsgeld
Alle, die gerade Eltern geworden sind, sollten bei der Familienkasse Kindergeld beantragen. Dieses beträgt für die ersten zwei Kinder 184 und für das dritte Kind 190 Euro im Monat. Für jedes weitere Kind erhalten Eltern 215 Euro im Monat. Berufstätige, die höchstens 30 Stunden pro Woche arbeiten, können 14 Monate lang Elterngeld bekommen. Der Betrag ist abhängig vom Nettoeinkommen und liegt zwischen 300 und 1.800 Euro.
Für Berufstätige: Mutterschaftsgeld
Für berufstätige Schwangere gilt der Mutterschutz und Kündigungsschutz. Sie erhalten sechs Wochen vor der Geburt und acht Wochen danach Mutterschaftsgeld, welches auf das Elterngeld angerechnet wird, jedoch nur, wenn die Krankenkasse zuständig ist, das heißt wenn die werdende Mutter gesetzlich versichert ist.
Für Alleinerziehende: Entlastungsbetrag und Unterhaltsvorschuss
Alleinerziehende erhalten einen jährlichen Entlastungsbetrag von 1.208 Euro. Beziehen sie Meister-BAföG oder Arbeitslosengeld, können sie weitere Leistungen beantragen. Wessen Expartner nicht oder zu wenig für das Kind bezahlt, kann beim Jugendamt einen Unterhaltsvorschuss anfordern, welcher bei Kindern, die jünger sind als sechs Jahre, 133 Euro monatlich beträgt. Das Geld wird höchstens sechs Jahre lang gezahlt.
Für Geringverdiener: Wohngeld und Kinderzuschlag
Je nach Einkommensgrenze und Freibeträgen kann man Wohngeld beantragen. Ob ein Anspruch besteht, prüft die örtliche Behörde. Zudem sind maximal 140 Euro Kinderzuschlag pro Kind möglich, jedoch nur wenn das Einkommen wenigstens 600 Euro bei Alleinerziehenden und 900 Euro bei Paaren beträgt. Wer Wohngeld und Kinderzuschlag erhält, kann am Bildungs- und Teilhabepaket teilnehmen; hierbei gibt es zum Beispiel Essenszuschüsse in KiTas.
Für Auszubildende: BaföG und Berufsausbildungsbeihilfe
Studierende, die Kinder bekommen, sollten die Berechtigung auf BaföG ein weiteres Mal prüfen lassen, zudem erhalten sie 113 Euro im Monat für das erste und 85 Euro für jedes weitere Kind. Auszubildende können eventuell eine Berufsausbildungsbeihilfe beantragen; ob dies möglich ist, kann bei der Agentur für Arbeit erfragt werden.