Dienstreise mit Folgen - Schadensersatz für einen Sexunfall

Von Susanne Schwarz
30. April 2012

Eine Beamtin erlitt auf einer Dienstreise einen Unfall. Wäre sie nur mit einem Fuß umgeknickt oder angefahren worden, wäre das kein Problem, was die Haftung betrifft. Die junge Frau aus Australien erlitt allerdings ihren Unfall beim Sex mit einem Bekannten. Sie wurde von einem Lampenschirm getroffen und erlitt diverse Verletzungen im Gesicht.

Nachdem die Sache einige Gerichtsinstanzen beschäftigt hat, wurde ihr nun Schadensersatz zugesprochen. Der Arbeitgeber der Dame muss nun für den Unfall aufkommen, denn dies wäre auch der Fall gewesen, wenn eine Verletzung anderer Art aufgetreten wäre.