Dienstunfall durch Porno-Mail

Polizist öffnet Mail mit pornografischem Inhalt und erleidet Trauma - ein langer Anklageweg beginnt

Von Jana Treber
11. Januar 2011

Laut Verwaltungsgericht handelt es sich um einen Dienstunfall. Eine E-Mail vom Vorgesetzten traumatisierte einen Polizisten aus NRW so stark, dass er nicht mehr arbeitsfähig war. Doch wie kam es dazu?

Seinen Anfang nahm das Ganze im Januar 2003. Zu dieser Zeit verschickte ein Polizeihauptkommissar auf einer Polizeiwache in Wesel eine E-Mail mit Anhang. Daraufhin geschah erst einmal nichts. Erst am 28. September 2005 kamen die Dinge ins Rollen. Dann nämlich, als ein Kommissar auf eben dieser Wache sein Postfach ordnete. Hierbei fand er die zwei Jahre alte Mail seines Vorgesetzten und öffnete sie.

Er dachte sich nichts dabei, trug die Mail doch einen vergleichsweise harmlosen Titel "WG: Highlight zum Wochenende". Beim Öffnen der E-Mail öffnete sich gleichzeitig eine Powerpoint Präsentation. Der Scherz mit dem Namen "perfektesdate1.pps" kam jedoch bei dem Kommissar nicht so gut an.

Dabei begann es anfangs ganz harmlos. Denn laut dem Az: 23 K 5235/07 zeigt die Powerpoint-Präsentation zunächst eine unbekleidete Frau an einem Sportwagen. Später allerdings wurde es etwas unappetitlicher, denn am Schluss wurde die Abbildung eines weiblichen Unterleibs gezeigt, mit eitrigen und blutenden Wunden. Das war für den Kommissar zuviel.

Traumatisierung führt zur Anklage

Eine nachhaltige Traumatisierung war die Folge. Genauer handelt es sich um "eine psychiatrische Erkrankung, eine Zwangsstörung und Zwangsvorstellungen". Das letzte Bild habe den Kommissar immer wieder aufs Neue verfolgt, bis er schließlich zum Arzt ging. Später reichte er Klage beim Verwaltungsgericht ein. Es ging darum, seine Erkrankung als Dienstunfall anzuerkennen.

Gerichtet ist die Klage des 39-jährigen Polizisten gegen das Land Nordrhein-Westfalen (NRW). Es würde schwer wiegende dienstliche Verfehlungen und die gravierenden Folgen daraus verharmlosen. Nachdem gegen den Verfasser dieser E-Mail wegen Beleidigung und fahrlässiger Körperverletzung ein Verfahren angestrengt wurde, ist dieses zwischenzeitlich eingestellt worden.

Der Anfangsverdacht erhärtete sich nicht. Ebenfalls eingestellt wurde ein Disziplinarverfahren gegen den Hauptkommissar auf der Weseler Polizeiwache. Im Übrigen macht der Kläger die E-Mail auch für das Scheitern seiner Ehe verantwortlich. Das ist aber noch nicht alles. Denn ein Sachverständigengutachten stärkt die Position des Polizisten.

Der Chef der Kreispolizeibehörde hingegen konnte das Gericht nicht davon überzeugen, dass das Öffnen und Ansehen dieser E-Mail wohl kaum solch eine gravierende Erkrankung auslösen könne. Das widerspräche "jeder Lebenserfahrung". Zudem findet es der Chef nicht nachvollziehbar, dass sich der Polizist nicht sofort habe ärztlich behandeln lassen. Denn im September 2005 öffnete er die E-Mail, aber erst im Juni 2006 zeigte er den Vorgang als Dienstunfall an.

Land NRW wird für die Folgen haftbar gemacht

Der Richter gab dem Polizisten jedoch recht und machte das Land NRW für die Behandlungskosten und die Spätfolgen haftbar. Dem Polizisten reicht das jedoch noch nicht. Er will womöglich Schadenersatz fordern, für die entgangenen Karrierechancen.

In Wesel arbeitet er übrigens nicht mehr, er wurde auf eigenen Wunsch in eine andere Polizeidienststelle versetzt.