DIMDI informiert, wie man sich von der Seriosität einer Online-Apotheke überzeugen kann
Für viele Leute ist das Einkaufen über das Internet längst zur Selbstverständlichkeit geworden. In Bezug auf Online-Apotheken rät das Deutsche Institut für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI) jedoch zu gesteigerter Vorsicht, da es leider auch hierbei schwarze Schafe gäbe.
Verschreibungspflichtige Medikamente
Erstes Indiz für die Unseriosität einer Apotheke sei, wenn auf der Internetseite Verpackungen verschreibungspflichtiger Medikamente abgebildet sind, was in Deutschland strikt untersagt ist. Außerdem solle man misstrauisch werden, wenn eine Apotheke bei der Bestellung eines rezeptpflichtigen Medikaments entgegen geltender Bestimmungen nicht nach der Vorlage eines Originalrezepts verlange.
Da rezeptpflichtige Medikamente hierzulande einen Fixpreis haben, sei zudem Skepsis geboten, wenn eine Online-Apotheke Selbstabholern Rabatte böte, obgleich der Bundesgerichtshof erst noch klären müsse, ob die Gewährung von Rabatten innerhalb der EU per se unzulässig ist.
Apotheken im Register des DIMDI
Bei Apotheken, die im Register des DIMDI geführt werden, könne man hingegen völlig bedenkenlos bestellen, sofern es sich bei dem diesbezüglich auf der Internetseite abgebildeten Sicherheitslogo nicht um eine Fälschung handele. Um die Echtheit eines Logos zu prüfen, müsse man es bloß anklicken. Wenn die URL des Fensters, das sich nach dem Anklicken öffnet, mit "http://versandapotheken.dimdi.de/" respektive "https://versandapotheken.dimdi.de/" beginnt, ist das Logo echt.
Außerdem sollten Verbraucher das Impressum der Online-Apotheken auf Vollständigkeit prüfen. Laut des Bundesverbands Deutscher Versandapotheken (BVDVA) bedeute das, dass neben dem Namen und der Adresse des Apothekers auch die jeweils zuständige Aufsichtsbehörde sowie die betreffende Apothekenkammer aufgeführt sein müssen. Außerdem seien Versandapotheken zur Angabe ihrer Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) verpflichtet.
Passend zum Thema
- Online-Apotheke: Vor- und Nachteile und Ablauf der Bestellung
- Bundesgerichtshof verbietet EU-Versandapotheken Rabatte auf verschreibungspflichtige Medikamente
- Ausländische Versandapotheken dürfen keine Rabatte für preisgebundene Medikamente geben
- Gesundheitsministerium warnt vor unseriösen Versandapotheken
Quelle
- http://www.n-tv.de/ratgeber/Serioese-Online-Apotheke-erkennen-article12352201.html Abgerufen am 28. Februar 2014