Doppelbesteuerung macht Erbschaften im Ausland teuer

Von Dörte Rösler
12. September 2013

Ob Ferienhaus oder Bankkonto - immer mehr Deutsche erben Vermögen im Ausland. In vielen Fällen hält der Fiskus dabei zweimal die Hand auf. Vermeiden lässt sich das nur durch frühzeitiges Handeln.

Bisher hat Deutschland nur mit wenigen Ländern ein Doppelbesteuerungsabkommen beschlossen. Dazu gehören etwa die USA, Frankreich, Griechenland, die Schweiz, Dänemark und Schweden. Bei Erbschaften in diesen Ländern erkennt der hiesige Fiskus die im Ausland gezahlten Steuern an. In allen anderen Fällen kassieren die Finanzämter doppelt. Selbst von einem stattlichen Erbe bleibt dann wenig übrig.

Um die steuerliche Belastung zu reduzieren, gibt es aber Auswege: von einer Umstrukturierung der Vermögenswerte bis zur Schenkung zu Lebzeiten.