Dürfen Kosmetikerinnen Faltenbehandlungen durchführen?
Vor allem Frauen stören sich an allzu sichtbaren Falten, doch bei Behandlung ist Vorsicht geboten
Falten sind heutzutage die sichtbaren Zeichen für die Reife der Haut sowie das fortschreitende Alter eines jeden Menschen. Aber ebenso zeigen sich Umwelteinflüsse für eine Faltenbildung verantwortlich. Sicher gibt es eine Vielzahl an Antifaltencremes auf dem Markt, die jedoch nur bedingt Abhilfe verschaffen. Dies ist in der Regel im Anfangsstadium sowie bei noch feinen Fältchen der Fall.
Kein uneingeschränktes Vertrauen in die eigene Kosmetikerin setzen
Wen die Falten, die sich nicht nur im Gesicht, sondern ebenso am Hals sowie Dekollete zeigen, zu sehr stören, kann sich einer Faltenbehandlung unterziehen. Jedoch ist Vorsicht geboten, denn je nach Art der Behandlung dürfen Kosmetikerinnen diese nicht durchführen.
Dies gilt vor allem für alle Arten der Faltenunterspritzungen, also auch für die bei Frauen allseits beliebte Botox-Behandlung. Der Grund liegt darin, dass für diese Behandlungen eine spezifische Ausbildung in der Heilkunde Voraussetzung ist. Hier geht es insbesondere darum, dass Kenntnisse über den Aufbau der Haut, Verlauf der Nerven, Muskeln und Blutgefäße in den betroffenen Zonen vorhanden sein müssen.
Eine Laser-Faltenbehandlung darf von den Kosmetikerinnen ausgeführt werden, jedoch ist hier eine spezielle Ausbildung notwendig, denn bei dieser Methode kann es zu Komplikationen kommen. Daher ist die Erfahrung unbedingt in Betracht zu ziehen. Andernfalls ist der Gang zu einem Dermatologen oder Facharzt die bessere Alternative.